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Der Limousin-Hof M. Klemm erhält aus dem o.g. Landwirtschaftsfonds: Hinweis zur Förderung

Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.1 Artenreiches Grünland - ergebnisorientierte Honorierung" konnte ein Beitrag zum Erhalt von artenreichem Grünland mit mäßig hohem bis sehr hohem Naturschutzwert auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden. Damit wurde auch zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.

Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis" konnte ein Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung von gefährdeten, wertvollen Grünland-FFHLebensraum- und Biotoptypen sowie Habitaten spezifischer, schutzbedürftiger Arten auf den geförderten Flächen geleistet werden.

Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.4 Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung" konnte ein Beitrag zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Weidelandgebieten mit hohem Naturschutzwert geleistet werden. Durch den Erhalt und die Entwicklung artenreicher Magerrasenbiotope, Heiden und sonstiger Offenlandhabitate wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen und an der Wahrung der Kulturlandschaft mitgewirkt.

Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung" konnte durch eine an die individuellen Ansprüche der Arten angepasste Bewirtschaftungsweise ein Beitrag zum Erhalt von spezifischen, schutzbedürftigen Arten geleistet werden. Weiterhin wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen. 

Ausgleichzulage zum Ausgleichen der Einkommensverluste, welche durch die Bewirtschaftung von Flächen im benachteiligten Gebiet verbunden sind; (naturbedingte Standortnachteile, erhöhtes Ertragsrisiko).

Im Frühjahr 2018 wird die Maßnahme:

„Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen“ (gefördert werden zwei forstliche Abfuhrwege) durchgeführt

und für Frühjahr 2019 ist die Maßnahme:

„Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten“ (gefördert wird die Wiederaufforstung einer Sturmschadenfläche) geplant.

Beide Maßnahmen haben das Ziel der Nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Klimaschutz.

Die von uns beantragten und durchgeführten Wegebauvorhaben „Wendestelle Reichenau und Ausbau Friedersdorfer Weg“ wurden erfolgreich realisiert in guter Qualität hergestellt.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsenist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.