Unser Tierhandelszentrum befindet sich in Pretzschendorf in unserer eigens dafür errichteten Sortieranlage. Zum Transport der Schlacht- oder Nutztiere stehen 2 LKWs jeweils mit Anhänger zur Verfügung.
Ob Kleinbauer oder Großabgeber - ein Anruf genügt und die Tiere werden nach Terminabsprache direkt vom Hof des Erzeugers abgeholt und zum Schlachthof bzw. Mäster weitertransportiert.
Unsere AGB
AlIgemeine Geschäftsbedingungen für Nutz- und Schlachtviehhandel
Bei jeglichem Viehankauf erfolgt der Eigentums- und Gefahrenübergang ab der Rampe des Landwirtes. Die Übernahme der Tiere erfolgt ausschließlich mit vollständigen Papieren laut WVO einschließlich veterinäramtlicher Anforderungen. Zur Schlachtung werden ausschließlich Tiere entgegen genommen, für die eine Unbedenklichkeitserklärung vorliegt. Verdeckte Mängel bei Schlachtvieh wie zum Beispiel Teilschäden oder festgestellte Mängel bei der amtlichen Lebendbeschauung, fallen unter das zu tragende Risiko durch den Landwirt. Solange nichts Anderes vereinbart ist, erteilt die Vieh und Fleisch M. Klemm e. K. über jede Lieferung eine Gutschrift, die dem Lieferer nach Anlieferung übersandt wird.
(Stand 30. November 2011)